Wer AfD-Mitgliedern die Waffen wegnimmt – und wer nicht

Wer AfD-Mitgliedern die Waffen wegnimmt – und wer nicht


Mit einem Sturmgewehr vor der Brust präsentiert sich Maximilian Müger im August 2024 auf TikTok. In dem kurzen Video sagt er, man müsse „Migration bekämpfen“ und fordert „freie Waffen für freie Bürger“. Anschließend schießt er mehrmals in die Luft. Müger ist nicht irgendwer. Als er das Video hochlädt, ist er Abgeordneter im hessischen Landtag – und zwar für die AfD. Zwischenzeitlich ist er aus der Partei ausgetreten.

Es ist nur einer von zahlreichen Fällen, in denen AfD-Mitglieder im Zusammenhang mit Waffen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sind. Ein ehemaliger AfD-Lokalpolitiker soll mit einem Gewehr in der Hand Polizist*innen entgegengetreten sein, die ihn festnehmen wollten. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer rechten Terrorgruppe vorgeworfen. Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete, die als Sportschützin mehrere Waffen besaß, soll als Teil einer Reichsbürger-Gruppe einen Umsturz geplant haben. 

Bundesweit besitzen AfD-Mitglieder Schusswaffen. Zugleich wird ihre Partei in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuft und von Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Das hat bereits dazu geführt, dass einige AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben mussten. Doch einen einheitlichen Umgang mit bewaffneten AfD-Mitgliedern haben die zuständigen Behörden bisher nicht. Das zeigen unsere Recherchen. Wir haben bei mehr als einhundert Waffenbehörden in allen Bundesländern auf Basis des Presserechts nachgefragt. Die Antworten zeigen einen besorgniserregenden Flickenteppich, bei dem die einzelnen Bundesländer und sogar einzelne Städte ihre eigenen Maßstäbe festlegen – und ratlose Behörden auf eine bundeseinheitliche Lösung hoffen. 

„Gesichert rechtsextremistisch“

Anders als in den USA ist Waffenbesitz in Deutschland kein Grundrecht. Wenn Jäger*innen, Waffensammler*innen oder Sportschütz*innen eine Waffe besitzen möchten, müssen sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen: die Waffenbesitzkarte. Um diese zu erhalten, gibt es im Gesetz ein zentrales Kriterium: Man muss „zuverlässig“ sein. 

Als nicht zuverlässig gelten Personen, die wegen eines Gewaltdelikts vorbestraft sind, Mitglieder einer verbotenen Organisation sind oder verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Im Februar 2020 wurde das Waffengesetz verschärft. Seither können Behörden eine Waffenbesitzkarte bereits dann verweigern, wenn eine Person Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist oder diese unterstützt. Aus demselben Grund können sie auch Genehmigungen wieder entziehen.

Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Mehrere Landesverbände der Partei waren bereits seit längerem als rechtsextrem eingestuft und wurden von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz richtet sich die AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vertritt Positionen, die gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen. Die AfD klagte gegen die Einstufung. Bis zu einer Gerichtsentscheidung gilt eine sogenannte Stillhaltezusage. Das bedeutet, dass sich der Verfassungsschutz nicht mehr öffentlich dazu äußert, ob er die Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem einstuft. Die Belege für die Bewertung des Verfassungsschutzes sind dennoch öffentlich. 

Ob jemand zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person. Wenn jemand einen Antrag für eine Waffenbesitzkarte stellt, dann müssen die Behörden beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz, der Polizei, dem Zoll und dem Bundeskriminalamt Informationen zu den Antragsteller*innen abfragen. Die finale Entscheidung, ob sie eine Waffenbesitzkarte ausstellt, trifft jedoch allein die Waffenbehörde. 

Keine einheitliche Linie 

Wir wollten von den Waffenbehörden wissen, ob die Verfassungsschutzämter sie überhaupt informieren, wenn Antragsteller*innen oder bestehende Inhaber*innen von Waffenbesitzkarten AfD-Mitglieder sind. Die Antworten unterscheiden sich nicht nur zwischen den einzelnen Bundesländern, sondern auch zwischen einzelnen Waffenbehörden im selben Bundesland.

  • In Bremen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg informiert der Verfassungsschutz die Waffenbehörden darüber, ob Personen, die Waffen besitzen oder besitzen möchten, AfD-Mitglieder sind. Das schreiben uns die jeweiligen Innenministerien. Die Waffenbehörde Heilbronn in Baden-Württemberg antwortete uns hingegen: „Im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt keine pauschale Mitteilung hinsichtlich einer AfD-Mitgliedschaft durch den Verfassungsschutz“. 
  • Auch in Niedersachsen scheint es innerhalb des Landes keine klare Linie zu geben. Die AfD-Landespartei gilt in Niedersachsen seit Mai 2022 als rechtsextremer Verdachtsfall. Laut dem niedersächsischen Innenministerium teilt der Verfassungsschutz bei der Abfrage der Waffenbehörden nicht mit, ob jemand in der AfD ist. Das bestätigen auch unsere Anfragen an mehrereWaffenbehörden – außer in Göttingen. Die dortige Waffenbehörde gibt sogar an, dass vom Verfassungsschutz nicht nur übermittelt werde, ob jemand AfD-Mitglied ist, sondern auch ob die Person „Sympathisant“ der Partei sei. 
  • Aus der Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums geht hervor, dass der Verfassungsschutz die Waffenbehörden informiert, wenn Antragsteller*innen Verbindungen zum „völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss innerhalb der AfD“ haben, also dem mittlerweile offiziell aufgelösten „Flügel“ um Björn Höcke.
  • Im sächsischen Dresden müssen Antragstellende ein Formular ausfüllen und versichern, dass sie keiner verfassungsfeindlichen Gruppierung angehören oder diese unterstützen.
  • Andere Länder, wie Rheinland-Pfalz, halten sich diesbezüglich sehr zurück. Die angefragten Waffenbehörden teilten mit, dass der Verfassungsschutz keine Informationen zu einer AfD-Mitgliedschaft übermittle.
  • In Bayern, dem Saarland und Schleswig-Holstein wichen Waffenbehörden, Innenministerium und Verfassungsschutz der Frage aus oder wollten sich gar nicht äußern.

Es kommt auf die Postleitzahl an

Die zentrale Frage ist: Reicht eine Mitgliedschaft in der AfD aus, um jemandem eine Waffenbesitzkarte zu entziehen oder zu verweigern? Bei dieser Frage sind die lokalen Unterschiede noch deutlicher.

  • Viele Waffenbehörden sehen in der Mitgliedschaft lediglich ein Indiz dafür, dass jemand nach dem Gesetz unzuverlässig ist. Sie allein reiche nicht aus als Beleg. So sieht es etwa die Waffenbehörde im sächsischen Leipzig, obwohl der dortige Landesverband der AfD bereits seit 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft ist.
  • Eine Waffenbehörde im benachbarten Sachsen-Anhalt, wo die Landes-AfD gleichfalls als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sieht es hingegen anders. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem führe zur „Regelunzuverlässigkeit von Mitgliedern dieser Vereinigung“. Sprich: Keine Schusswaffen für AfD-Mitglieder. 
  • In Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern entzogen – obwohl die AfD in beiden Ländern vom Verfassungsschutz derzeit noch als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft ist; der zweithöchsten Stufe.
  • Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits AfD-Mitgliedern Waffenbesitzkarten entzogen, obwohl die AfD dort aktuell nur inoffiziell als rechtsextremer Verdachtsfall gilt. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern dar laut Innenministerium dazu aufgrund der dortigen Gesetzeslage nicht öffentlich berichten. Auch in Rheinland-Pfalz mussten AfD-Mitglieder bereits ihre Waffen abgeben, auch wenn die AfD dort bisher nicht vom Verfassungsschutz eingestuft ist.

Einige Behörden antworten uns, dass sie sich bundeseinheitliche Standards wünschen, damit kein Flickenteppich entstehe. Am 12. Juni findet die nächste Konferenz der Innenminister*innen statt. Eine Möglichkeit, um eine gemeinsame Linie zu finden. 

Die Frage, wie viele Waffenbesitzkarten bisher bundesweit aufgrund einer AfD-Mitgliedschaft entzogen wurden, ist schwer zu beantworten. Viele Waffenbehörden antworteten uns, dass sie keine Statistik führen, aus welchen Gründen eine Waffenerlaubnis zurückgenommen wurde. Brandenburg führt nicht einmal eine allgemeine Statistik darüber, wie viele Waffenscheine verweigert oder entzogen wurden. 

Unklare Gesetzeslage

Die unklare Linie der Behörden spiegelt sich auch in Gerichtsentscheidungen wider. Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen reichte Klage ein, da ihre Waffenbesitzkarten nicht erneuert wurden. Zusammen besitzen sie mehr als 200 Waffen – und beide sind AfD-Mitglieder. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab im Juni 2024 der Waffenbehörde Recht: Mitglieder einer vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuften Vereinigung dürften keine Waffe besitzen. In nächster Instanz kippte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen diese Entscheidung jedoch wieder. Die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall reiche nicht aus – drei Tage später wurde die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. 

Ein Grund für den unklaren Umgang mit bewaffneten AfD-Mitgliedern scheint im Waffengesetz selbst zu liegen. „Das Gesetz ist unklar formuliert und eröffnet damit einen weiten Interpretationsspielraum“, erklärt Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln. Ein Problem, wie er findet. „Der Rechtsstaat lebt davon, dass Gesetze einheitlich angewendet werden“, sagt Ogorek. Schusswaffen zu besitzen sei ja auch deshalb im Grundsatz verboten worden, weil sie gefährlich sind. Der Besitz von Waffen sei somit eine Ausnahme, für den strenge Maßstäbe gelten sollten, um Risiken zu minimieren. 

Waffen in Händen von Rechtsextremen

Laut einer kürzlich veröffentlichten Recherche der Taz gibt es alleine in Sachsen-Anhalt 274 AfD-Mitglieder, die insgesamt über 330 Schusswaffen verfügen. In Thüringen seien es 34 AfD-Mitglieder mit insgesamt 154 Kurz- und Langwaffen. Bundesweite Zahlen dazu fehlen.

Die Liste der Verbindungen zwischen der AfD und der gewaltbereiten rechtsextremen Szene ist lang: Im November 2024 wurden acht rechtsextreme Terrorverdächtige festgenommen. Drei von ihnen sind AfD-Mitglieder. In Chats prahlten sie mit Verbindungen zu rechten Parteien und schrieben von einem „bewaffneten Flügel“ einer anerkannten politischen Bewegung, wie der Spiegel berichtet. Im Bundestag beschäftigt die AfD nach Recherchen des BR mehr als 100 Rechtsextreme. Und der Mann, der dem CDU-Politiker Walter Lübcke auf dessen Terrasse von hinten in den Kopf schoss, hängte für die AfD Wahlplakate auf und besuchte mehrere lokale Parteiveranstaltungen. 

→ zu allen Anfragen

Wie wir vorgegangen sind: 

In Deutschland gibt es etwa 550 Waffenbehörden. Das sind meist Landratsämter, Kreisverwaltungen, Ordnungsämter oder Polizeibehörden. Von diesen 550 Waffenbehörden haben wir rund 140 nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Das einzige Kriterium war, dass die Bundesländer ausreichend repräsentiert sein sollten. An diese rund 140 Waffenbehörden haben wir dann auf Basis des Presserechts Anfragen gestellt. Anfang April haben wir die ersten 40 Behörden angefragt. Das war vor der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die übrigen rund 100 Behörden haben wir danach angefragt. In einigen Bundesländern haben die Innenministerien zentral für die Waffenbehörden geantwortet. Zusätzlich haben wir alle Landesämter für Verfassungsschutz kontaktiert. Um zu vermeiden, dass unser Postfach überläuft, haben wir unser IFG-Anfrage-Tool benutzt. Die Antworten der Waffenbehörden veröffentlichen wir vollständig. Ihr findet sie über die interaktive Karte. 

 



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