Am Düsseldorfer Flughafen hebt im Februar 2025 ein Flugzeug mit 45 Sitzen ab. Das Ziel ist die bulgarische Hauptstadt Sofia. An Bord sind sieben Menschen aus Syrien und Afghanistan, begleitet von doppelt so vielen Bundespolizist*innen. Sie fliegen allerdings nicht in den Urlaub, sondern werden abgeschoben – mit einem eigens dafür gecharterten Flugzeug. Allein die Miete des Fliegers beträgt 63.000 Euro, Personalkosten nicht eingerechnet.
Die Bundesregierung predigt Sparsamkeit und Bürokratieabbau, doch in der Migrationspolitik scheint beides nicht zu gelten. Seit letztem Jahr hat sich der Ton verschärft: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wurde ausgesetzt, die Abschiebehaft ausgeweitet und Grenzkontrollen ausgedehnt. Selbst nach Afghanistan wird wieder abgeschoben und dafür mit den Taliban verhandelt. Diese Härte soll Entschlossenheit zeigen, doch diese Symbolpolitik ist teuer. Während über Kürzungen beim Bürgergeld gestritten wird, steigen die Ausgaben für Abschiebungen. Immer häufiger werden ganze Maschinen gechartert, um Asylsuchende außer Landes zu bringen.
Die Kosten pro Charter-Abschiebeflug gehen schätzungsweise in die Hunderttausende – bezahlt aus Steuergeldern. Wie teuer ein Flug insgesamt ist, ist derzeit unklar: Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei weigern sich, Zahlen zu den Personalkosten zu nennen. Diese Intransparenz erschwert öffentliche Kontrolle – deshalb ziehen wir vor Gericht.
Kosten steigen
Eine Abschiebung per Charterflug ist organisatorisch aufwändig, teuer und personalintensiver als per Linienflug. Nicht nur das Flugzeug muss gemietet werden, auch das Bodenpersonal, Dolmetscher*innen, Sanitäter*innen und Bundespolizist*innen müssen organisiert und bezahlt werden.
Laut kleinen Anfragen der Linken gab die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 rund 12,7 Millionen Euro allein für die Miete von Flugzeugen aus. Ein Jahr später waren es für denselben Zeitraum fast 15 Millionen. Hinzu kommen Personalkosten für Dolmetscher*innen, Sanitäter*innen, Bodenpersonal und vor allem für die Bundespolizei. Teilweise sind es doppelt bis dreimal so viele Polizist*innen wie Abgeschobene, die mitfliegen.
Im Haushaltsjahr 2024 hat das Innenministerium 7,25 Millionen Euro Personalkosten für die Begleitung von Abschiebungen durch Polizist*innen vorgesehen, tatsächlich beliefen sich die Kosten auf knapp 9 Millionen. Für 2026 sind 10,25 Millionen eingeplant – ein erneuter Sprung nach oben. Wie hoch die Kosten für die Beamt*innen pro Flug sind, dazu gibt die Bundespolizei keine Auskunft. Deshalb haben wir eine Klage auf Basis des Presserechts eingereicht.
Juristisch fragwürdig
Doch es geht nicht nur ums Geld: Es geht auch um die Länder, in die abgeschoben wird – wie im Fall von Düsseldorf nach Bulgarien. In Behördensprache handelt es sich hierbei um eine „Rückführung“. Es greift also die Dublin-Verordnung. Somit ist jener EU-Staat für einen Asylsuchenden zuständig, in dem er als erstes registriert wurde. Doch das Dublin-System ist umstritten, nicht nur wegen der ungleichen Lastenverteilung, sondern auch wegen der Zustände an den EU-Außengrenzen.
Ein aktueller Bericht eines Netzwerks kirchlicher Asylorganisationen vom Januar 2025 wirft Bulgarien vor, Geflüchtete nicht menschenrechtskonform zu versorgen. Es gebe keine ausreichende Grundversorgung, wie Wohnraum und Arbeitsplätze, dafür systematische Inhaftierung und Gewalt durch Behörden.
Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium verweist auf Nachfrage zu dieser Einschätzung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von dort heißt es auf Anfrage, man dürfe „darauf vertrauen“, dass Geflüchtete in jedem EU-Mitgliedstaat nach entsprechenden menschenrechtlichen Standards behandelt werden. Auch Bulgarien erfülle aus Sicht des BAMF europarechtliche Standards, die materielle und medizinische Versorgung sei gewährleistet.
So prallen zwei Erzählungen aufeinander: Auf dem Papier gilt Bulgarien als sicherer EU-Staat. Vor Ort aber berichten Hilfsorganisationen von Gewalt, Haft und fehlender Versorgung. Dass ausgerechnet dorthin nun teure Charterflüge starten, macht die Symbolpolitik kostspielig – und juristisch fragwürdig.
→ Zur Klage
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