Am 8. Dezember 2024 wird der syrische Diktator Baschar al-Assad gestürzt. Nach mehr als 50 Jahren endet ein autoritäres Regime, das mit unerbittlicher Härte gegen die eigene Bevölkerung vorging. Mehr als sechs Millionen Menschen sind vor Gewalt und Folter ins Ausland geflohen. Während Syrer*innen den historischen Umbruch feiern, fokussiert sich Deutschland auf etwas anderes.
Nur einen Tag, nachdem das Assad-Regime gestürzt wurde, stoppt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sämtliche Asylentscheidungen von Syrer*innen. Mehr als 50.000 Menschen leben seitdem in einem rechtlichen Schwebezustand – ohne Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus. Syrien ist das Hauptherkunftsland von Asylsuchenden in Deutschland.
Wir wollten wissen, wie eine so weitreichende Entscheidung so schnell getroffen werden konnte. Welche Expert*innen wurden dazu befragt? Welche Diskussionen gab es innerhalb der Behörde? Dazu haben wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) alle Dokumente angefragt – beim BAMF und beim Bundesinnenministerium (BMI). Das Ergebnis: Eine einzige E-Mail, in der der Bearbeitungsstopp am 9. Dezember 2024 um 09:56 Uhr von BAMF-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer angeordnet wird – gerade einmal 24 Stunden nach der Flucht von Diktator Assad aus Syrien.
Anordnung des Entscheidungsstopps
Die Botschaft: abschrecken
Die deutsche Migrationspolitik hat sich im vergangenen Jahr deutlich verschärft. Das spiegelt sich im öffentlichen Diskurs und in der Gesetzgebung wider: Das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampelkoalition erleichtert Abschiebungen und erweitert die Befugnisse der Polizei. Ende Januar riss die Union die sogenannte „Brandmauer“ zur extrem rechten AfD ein, um einen Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik durchzubringen – ein Tabubruch, der zeigt, wie weit der migrationspolitische Diskurs nach rechts gerückt ist. Die künftige Koalition aus Union und SPD will wieder nach Syrien abschieben, so steht es im Entwurf des Koalitionsvertrags. Die Botschaft ist klar: abschrecken, begrenzen, abschieben.
Der Stopp von Asylentscheidungen für Syrer*innen passt in dieses Klima. Das Assad-Regime ist zwar gestürzt, doch die Lage in Syrien ist unübersichtlich und instabil. Die Offensive wurde maßgeblich von der islamistischen Terrorgruppe Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS) angeführt. Aus ihr ging eine Übergangsregierung hervor, die jedoch nur Teile des Landes kontrolliert. Bewaffnete Auseinandersetzungen und Angriffe auf Zivilist*innen halten an. Das Auswärtige Amt warnt: „Die Lage ist volatil und kann sich jederzeit ändern“.
Auf unsere Nachfrage bestätigt ein Sprecher des BAMF die Angaben des Auswärtigen Amts. Die Situation in Syrien sei nach dem Sturz Assads „dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten“. Es sei „von einer längeren Instabilität auszugehen“. Damit begründet die Behörde auch die Aussetzung der Asylverfahren. Der Stopp sei „zwingend geboten“ gewesen, da keine abschließende asylrechtliche Bewertung der Lage in Syrien möglich sei. Wann der Entscheidungsstopp aufgehoben wird, sei noch nicht absehbar.
Auf die Frage, welche Expert*innen und Quellen für den Entscheidungsstopp am 9. Dezember zu Rate gezogen wurden, antwortet das BAMF ausweichend.
Das BAMF nennt zwar mehrere Quellen, mit denen es die Lage in Syrien beobachte, etwa Berichte des Auswärtigen Amts, der Vereinten Nationen oder von NGOs. Nur zeigt unsere IFG-Anfrage: Dokumente mit fachlichen Analysen hat der Behördenleiter offensichtlich nicht genutzt, um die Bearbeitung syrischer Asylanträge auszusetzen. Dass das BAMF die Asylverfahren nicht mehr bearbeitet, wirkt so weniger wie eine rechtlich gebotene Neubewertung als vielmehr wie ein politischer Reflex.
Sommer will individuelles Asylrecht abschaffen
Die einzige E-Mail, die wir bekommen haben, stammt von Hans-Eckhard Sommer, dem Präsidenten des BAMF. Er wurde im Juni 2018 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ernannt. Sommer war zuvor im bayerischen Innenministerium tätig und ein enger Vertrauter der CSU-Spitze. Er steht für eine restriktive Migrationspolitik.
Während der Ampelkoalition hielt Sommer sich mit seinen radikalen Positionen zurück. Ende März 2025, nach der Bundestagswahl, sprach er sich auf einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung für die Abschaffung des individuellen Asylrechts aus.
Politiker*innen von SPD, Linken und Grünen kritisieren ihn dafür scharf. Einige forderten seinen Rücktritt. Als Behördenleiter sei er zur Neutralität verpflichtet. Sommer betonte auf der Veranstaltung, dass er als Privatperson spreche und appellierte: „Politik kann vieles, wenn sie nur will“.
Das BAMF, die Behörde, die Sommer leitet, ist dem Bundesinnenministerium nachgeordnet. Es ist gesetzlich dazu verpflichtet, Asylanträge neutral, ausschließlich nach geltendem Recht und unabhängig von politischen Trends zu entscheiden. Doch die BAMF-Spitze wird meist politisch besetzt – wie im Fall von Hans-Eckhard Sommer.
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