So haben Behörden unsere Inklusionsrecherche behindert

So haben Behörden unsere Inklusionsrecherche behindert


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„Liebe Kolleginnen, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, aber wir sind derzeit konfrontiert mit untenstehender Anfrage“ – mit diesen Worten leitet eine Mitarbeiterin im Integrationsamt Sachsen-Anhalt eine E-Mail weiter. Was den Behördenmitarbeiter*innen da nicht erspart werden kann: Journalistinnen hatten eine E-Mail mit einer Presseanfrage geschickt. Gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung und dem inklusiven Magazin andererseits wollten wir herausfinden, welche Unternehmen sich an gesetzliche Vorgaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderung halten – und welche nicht. Dafür hatten wir bei den zuständigen Behörden Anfragen gestellt. Ein harmloses Vorhaben, könnte man meinen. Doch selten traf eine unserer Recherchen auf so viel Widerstand in Behörden.

Hier gelangst du zu unserer Recherche: Wir berichten, wie deutsche Unternehmen jedes Jahr Millionen Euro sparen, indem sie Inklusion verhindern. Und wir zeigen, welchen Trick sie dafür nutzen.

Daten zur Inklusion erhebt der Staat, genauer gesagt: die Bundesagentur für Arbeit. Sie gibt die Daten an die Integrationsämter (auch: Inklusionsämter) der Länder weiter. Um ein genaues Bild über Inklusion in Deutschland zu bekommen, verschickten wir nicht nur Presseanfragen, sondern nutzten auch das Informationsfreiheitsgesetz, um Daten bei Behörden zu beantragen. Doch statt der erbetenen Daten bekamen wir Ausreden, Ablehnungen, wilde Begründungen, warum man uns diese Daten nicht geben könne. Und: Eine Behörde wollte uns mehrere tausend Euro Gebühren in Rechnung stellen.

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden Menschen behindert

Vor mehr als 15 Jahren trat Deutschland der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) bei. Die Bundesrepublik verpflichtete sich dazu, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können – ohne Diskriminierung, etwa im Arbeitsalltag. Vor zwei Jahren prüfte ein Ausschuss der UN, wie gut Deutschland die Konvention umsetzt. In einem Bericht listet der Ausschuss viele Probleme auf, unter anderem: Arbeitgeber*innen stellen zu wenige Menschen mit Behinderung ein und Arbeitsstätten haben zu viele Barrieren.

Der Bericht zeigt: So wie Inklusion in Deutschland stattfindet, werden Menschen behindert. Die Integrationsämter sind dafür verantwortlich, dass Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können. Bei unserer Recherche aber entstand der Eindruck, dass sie ihren Auftrag eher darin sehen, Unternehmen zu schützen, die Inklusion schlecht umsetzen.  

Denn die meisten Integrationsämter lehnten unsere Anfragen ab. Die Begründungen: Der Verwaltungsaufwand sei unverhältnismäßig hoch, Datenschutz könne verletzt werden, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firmen könnten betroffen sein. Die Antworten klangen alle gleich. Egal ob in Sachsen oder im Saarland. Das verwunderte uns: Hatten sich die Länder abgestimmt, um unsere Anfragen gemeinschaftlich abzuschmettern?

Wer Daten gut pflegt, sollte sie leicht in eine Tabelle überführen können, ohne unverhältnismäßigen Aufwand. Personenbezogene Daten hatten wir nicht angefragt. Und ob unsere Anfragen wirklich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen, kann man bezweifeln. Schließlich fallen darunter nur echte Geheimnisse, also exklusives Wissen, das nur wenige Personen im Unternehmen kennen. Wir wollten lediglich wissen, ob Unternehmen sich an gesetzliche Vorgaben halten und in welchem Ausmaß sie mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten – wohl kaum ein Geheimnis. Viel mehr sind das Informationen, die öffentlich sein sollten.

Geht nicht, kann nicht, darf nicht

Wir argumentierten mit den Behörden, führten Hintergrundgespräche mit Behördenmitarbeiter*innen, schrieben Widersprüche und ließen Anwält*innen weitere Widersprüche schreiben. In einigen Hintergrundgesprächen zeigte man sich bemüht. In anderen erklärten uns Mitarbeitende aus Behörden, was sie vorher schon geschrieben hatten: Geht nicht, kann nicht, darf nicht. Außerdem hatte man große Angst vor negativen Reaktionen der Unternehmen.

Wir wollten die Frage nach den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein für alle mal klären lassen. Also zogen wir vor Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht Köln erklärten wir, warum diese Daten von öffentlichem Interesse sind und warum wir sie für unsere Berichterstattung brauchen. Noch hat das Gericht nicht entschieden. Aber sobald wir neue Informationen haben, berichten wir weiter über das Thema.

Inside Inklusionsamt

Aber was passierte eigentlich in den Ämtern? Um das herauszufinden, fragten wir mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes die interne Kommunikation zu unseren vorherigen Anfragen an. Aus Sachsen-Anhalt bekamen wir  Unterlagen, die einen interessanten Einblick in das Innenleben der Behörde gaben. Dort setzten sich Mitarbeiterinnen in der Behörde dafür ein, dass wir die Daten bekommen. Doch die Widerstände innerhalb der Behörde waren gewaltig.

Eine handgeschriebene Gesprächsnotiz hält fest: „Viele Unternehmen wollen jmd. einstellen, finden aber niemanden. Daten unkommentiert/unreflektiert zu veröffentlichen, daher große Gefahr“. Solche Bedenken sind allerdings keine zulässigen Gründe, um Anfragen von Journalist*innen abzulehnen.

Gesprächsnotiz

Gesprächsnotiz
Per Hand notierte eine Behördenmitarbeiterin die Bedenken ihrer Kollegin zu unserer Anfrage

Die E-Mails aus Sachsen-Anhalt bestätigen auch: Die Bundesländer haben sich dazu abgestimmt, wie man unsere Recherche am besten ausbremsen und Anfragen ablehnen kann. Die Bundesarbeitsge­meinschaft der Integrationsämter (BIH) hat dafür wohl einen Vorschlag erstellt und offenbar empfohlen, nur grob zusammengefasste Daten bereit zu stellen. Auf Nachfrage erklärte die BIH, nur organisatorische Aufgaben für die Inklusionsämter zu übernehmen. Die Geschäftsstelle sei „weder in die fachliche Arbeit ihrer Mitglieder eingebunden noch hat sie übergreifende Kompetenzen irgendeiner Art“, heißt es von der BIH.

Der verräterische Vorschlag

Der verräterische Vorschlag
Haben sich die Integrationsämter dazu abgesprochen, wie sie unsere Anfragen ablehnen? Diese Mail legt das nahe: Man wolle dem Vorschlag des Herrn der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsämter (BIH) folgen.

Was wirklich wundert: Sachsen-Anhalt stellte die Daten, die wir angefragt hatten, schon zusammen – allerdings nicht, um sie an uns herauszugeben, sondern nur zur „hausinternen Prüfung“ und der „vollständigen Eruierung der Sachlage“, wie es auf Anfrage heißt. Zur Erinnerung: Immer wieder bekamen wir bei unserer Recherche die Antwort, es sei für Behörden ein „unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand”, die angeforderten Daten zusammenzustellen. Unsere Anfrage lehnte die Behörde dann dennoch ab. Begründung: Das Integrationsamt sei nicht verfügungsbefugt, dürfe also nicht entscheiden, ob wir Zugang zu den Daten bekommen. Das dürfe nur die Bundesagentur für Arbeit. Denn sie erhebe die Daten und leite sie ans Integrationsamt weiter. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hingegen: „Daten zu dem Fachverfahren der Integrationsämter liegen der BA nicht vor.“

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt uns außerdem noch, Die Daten seien in der von uns gewünschten Form nicht zugänglich und teils unter den aktuellen technischen Gegebenheiten nicht auswertbar. Aber selbst wenn man die Daten hätte, würde man sie aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Was hier in wenigen Zeilen zusammengefasst ist, füllte einen langen E-Mailwechsel.

Money, Money, Money

Einen besonders kreativen Umgang mit unserer Anfrage fand das Integrationsamt Mecklenburg-Vorpommern. Dort hätte man die angeforderten Daten wohl zusammenstellen können. Doch dafür wollte die Behörde 15.000 Euro in Rechnung stellen. „Über die Gesamtsummen haben wir uns selbst ein bisschen erschrocken“, schreibt eine Behördenmitarbeiterin an ihre Kolleg*innen. So geht es aus der Kommunikation über unsere Anfragen hervor, die wir übers Informationsfreiheitsgesetz befreit haben.

Im Integrationsamt veranschlagte man insgesamt 203 Arbeitsstunden, um die angeforderten Daten zusammenzustellen. Sie sollten in Rechnung gestellt werden – zuzüglich 1.520 Euro für Papier und weitere 59 Euro für den Versand an uns. Als wir es mit einer reduzierten Anfrage noch einmal versuchen, rechnet man in Mecklenburg-Vorpommern neu: 8.000 Euro sollen es dieses Mal sein. Wir schalten den Informationsfreiheitsbeauftragten ein. Er handelt auf 6.200 Euro runter, die wir hätten zahlen müssen. Eine Summe, die wohl die wenigsten für ein Puzzlestück einer großen Recherche ausgeben können.

Viele Integrationsämter beharren noch heute darauf, uns die Daten angeblich nicht geben zu können. Andere Länder zeigen hingegen, dass es geht: Bremen, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein stellten uns Daten zur Verfügung. Jene Daten, von denen andere Ämter behaupten, sie nicht zu haben. Unser Eilantrag bei Gericht wird weitere Transparenz über die Daten bringen. 

→ zur Klage

→ zu den Anfragen

→ Artikel bei der Süddeutschen Zeitung

→ Artikel bei andererseits

 



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